FAQs Mietangebote

Mietangebote ansehen

Konkrete Informationen zu den verfügbaren Wohnungen, Ladengeschäften, Büroräumen und Gebäuden finden Sie hier. Sie finden zu jeder Immobilie alle nötigen Informationen (Größe, Lage, Miete, Nebenkosten etc.) sowie aussagekräftige Fotos der Immobilie und der Umgebung. Haben Sie Interesse daran, eine der Immobilien zu mieten, füllen Sie bitte einfach das Anfrageformular aus oder nehmen Sie Kontakt mit dem:der zuständigen Mitarbeiter:in auf.

Mietangebote besichtigen

Sollten Sie eine Besichtigung einer Immobilie vor Ort wünschen, teilen Sie dies bitte dem:der zuständigen Asset Manager:in mit. Ist die Immobilie noch vermietet, wird er den Termin mit dem:der aktuellen Mieter:in absprechen. Ist die Immobilie bereits frei, sind in der Regel kurzfristige Termine möglich.

Bitte beachten Sie, dass Immobilien meist an den:die Interessent:in vermietet werden, der die Voraussetzungen erfüllt und zuerst eine verbindliche Zusage macht. Planen Sie Ihre Termine deshalb nicht zu spät, da die gewünschten Immobilien in der Zwischenzeit vermietet sein könnten.

Mietangebote Gewerbe-Immobilien

Wir bieten Gewerbe-Immobilien unterschiedlicher Größe und Nutzungsart im gesamten Bundesgebiet an. Unser Portfolio umfasst Büroräume, Geschäftsräume, Einzelhandelsflächen, Lagerhallen, Industriegrundstücke, Gewerbeparks und Verwaltungsgebäude. Konkrete Informationen zu den verfügbaren Ladengeschäften, Büroräumen und Gebäuden finden Sie per Klick auf den folgenden Link, können aber auch bei dem:der zuständigen Mitarbeiter:in angefordert werden.

Mietangebote Wohn-Immobilien

Wir bieten Wohn-Immobilien unterschiedlicher Größe im gesamten Bundesgebiet zur Miete an. Unser Angebot umfasst sowohl Wohnungen als auch Häuser. Konkrete Informationen zu den verfügbaren Wohnungen und Häusern finden Sie per Klick auf den folgenden Link, können aber auch bei dem:der zuständigen Mitarbeiter:in angefordert werden.

Provision

Die Vermietung ist bei uns absolut provisionsfrei. Denn die CINTHIA Real Estate ist alleiniger Eigentümer der vermieteten und vermietbaren Wohn- und Gewerbe-Immobilien.

FAQ Mietvertrag

Bonität

Mittels einer Bonitätsabfrage erhält die CINTHIA Real Estate Auskunft über das bisherige Zahlungsverhalten von Mieter:innen bzw. Mietinteressent:innen. Hierzu zählen gerichtliche Mahnverfahren und titulierte Forderungen oder die Abgabe einer Vermögensauskunft im Rahmen der Zwangsvollstreckung. Vor der Anmietung einer Immobilie bei uns prüfen wir mit Ihrem Einverständnis Ihre Bonität. Selbstverständlich unterliegen alle Auskünfte dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben.

Mietbeginn

Der angegebene Mietbeginn ist verbindlich.

Mietdauer

Die Mindestmietdauer hängt von Größe, Standort, Nutzungsart und Lage der Miet-Immobilie ab. Werden feste Mietzeiträume vereinbart, z. B. für zehn Jahre, ist dies für beide Seiten bindend. Individuelle Optionsregelungen sind natürlich auch möglich.

Mietkaution

Die Kaution hängt von Größe, Standort, Nutzungsart und Lage der Miet-Immobilie ab. Die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten der beiden Mietvertragsparteien werden durch die schriftliche Kautionsabrede im Mietvertrag festgehalten.

Mietzahlung

Die CINTHIA Real Estate empfiehlt für die Zahlung der monatlichen Miete für Wohn- und Gewerbe-Immobilien die Einrichtung eines Dauerauftrages. Lastschriftverfahren bieten wir nicht an.

Nachmieter

Es besteht die Möglichkeit, vor Ablauf des vertraglich festgelegten Mietzeitraums aus der Wohn- oder Gewerbe-Immobilie auszuziehen, wenn man eine:n geeignete:n Nachmieter:in stellt. Sollten Sie eine:n Interessent:in für Ihre gemietete Immobilie haben, ist es wichtig, dass diese:r sich zeitnah bei uns meldet und alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt.

FAQ Nebenkosten

Energiekosten

Bei der monatlichen Vorauszahlung für Strom, Gas/Öl und Wasser handelt es sich um Durchschnittswerte, die sich aus der Kalkulation für ein komplettes Jahr ergeben. Weicht der tatsächliche Jahresverbrauch ab oder ist absehbar, dass die Vorauszahlungen des Mieters oder der Mieterin die zu erwartenden Kosten nicht decken (beispielsweise durch Erhöhung der Energiekosten), werden die monatlichen Vorauszahlungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt entsprechend angepasst.

Nebenkostenabrechnung

Im Mietvertrag mit der CINTHIA Real Estate ist genau festgelegt, was als Nebenkosten abgerechnet werden kann. Mieter:innen von Wohn-Immobilien leisten eine monatliche Betriebskostenvorauszahlung und müssen nach der Abrechnung am Jahresende entweder nachzahlen oder erhalten zu viel gezahlte Beträge zurück. Zur Betriebskostenabrechnung gehören beispielsweise:

  • Heizkosten
  • Kosten für das Wasser / die Wassererwärmung
  • Gebühren für Abwasser
  • Gebühren für Müllabfuhr
  • Kosten für die Straßenreinigung
  • Grundsteuer
  • Kosten für Hausmeister/Hausverwaltung
  • Kosten für Haftpflicht- oder Gebäudeversicherungen

Gibt es im Haus einen Aufzug, müssen alle Mieter:innen die Betriebskosten dafür bezahlen, auch wenn sie im Erdgeschoss wohnen.

Bei Gewerbe-Immobilien werden (wenn nicht anders vereinbart) die Betriebskosten von der CINTHIA Real Estate einmal jährlich mit einem Umlageschlüssel „Mietfläche im Verhältnis zur Gesamtfläche des Gewerbeobjektes“ abgerechnet. Es sei denn, die Gewerberäume liegen in einer gemischt genutzten Immobilie. Bei Gewerbe-Immobilien können die Betriebskosten auch mit einer monatlichen Pauschale abgegolten werden. Mit der Zahlung dieses Pauschalbetrags sind alle Kosten beglichen. Eine jährliche Abrechnung findet dann nicht statt.

Nebenkostenabrechnung Gewerbe

Erst durch die ordnungsgemäße und fristgerechte Erstellung einer Betriebskostenabrechnung für eine Gewerbefläche wird eine mögliche Nachforderung wirksam. Die CINTHIA Real Estate stellt den Mieter:innen die Abrechnung der Betriebskostenvorauszahlungen innerhalb von zwölf Monaten nach Abrechnungszeitraum zu. Als Vermieter von Gewerberäumen darf die CINTHIA Real Estate bei den Mieter:innen auch bei Überschreitung dieser Frist eine Nachforderung aus der Betriebskostenabrechnung geltend machen. Der Anspruch verjährt erst nach Ablauf von drei Jahren.

FAQ Sonstiges

Reparaturbedarf

Allen Mieter:innen der CINTHIA Real Estate steht die Servicenummer 0208 375798-10 zur Verfügung. Dort können Sie Ihre Schäden und etwaigen Reparaturbedarf zeitnah melden. Wir kümmern uns darum, den Schaden so schnell wie möglich fachmännisch beheben zu lassen.

Umbaumaßnahmen

Als Mieter:in haben Sie das Recht, Einrichtungen und Ausstattungsgegenstände nach eigenem Belieben anzubringen oder einzubauen, solange nicht in die Bausubstanz eingegriffen wird. Schließlich ist es Ihr Domizil, in dem Sie sich wohl fühlen sollen. Dies umfasst unter anderem das Anbringen von Wandschränken oder Dekorationsfolien an Türen. Um- bzw. Einbauten, die in die Bausubstanz eingreifen, dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung ausgeführt werden. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, haben Sie als Mieter:in die Immobilie beim Auszug auf eigene Kosten wieder in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen. Die CINTHIA Real Estate muss Einbauten nicht übernehmen, auch wenn deren Einbau zugestimmt wurde.

Bitte denken Sie daran, dass Mietereinbauten nicht von der Wohngebäudeversicherung der CINTHIA Real Estate abgedeckt sind. Sie können Einbauten innerhalb Ihrer Hausratversicherung mitversichern lassen, indem Sie Ihren Versicherer über die Einbauten informieren und die Versicherungssumme entsprechend anpassen lassen.

Versicherung

Wir empfehlen allen unseren Mieter:innen, sowohl eine Hausratversicherung als auch eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Hausratversicherung ersetzt in der Regel Schäden an Ihrem persönlichen Hab und Gut, die durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Sturm und Hagel entstanden sind. Die private Haftpflichtversicherung ersetzt Personen- oder Sachschäden, die Dritte erleiden und Sie zu vertreten haben.

Sie haben weitere Fragen? Dann melden Sie sich gerne bei uns!

* Pflichtfelder